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Genealogie und Geschichte

im Großraum Aachen und Limburg (Deutschland, Niederlande und Belgien)
 

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Die Lehensregister
der Propsteilichen Mannkammer
des
Aachener Marienstifts

 


 

BEGRIFFSERLÄUTERUNGEN

zusammengestellt von Marie-Luise Carl

 


Vorwort

An dieser Stelle werden nach und nach Begriffe erläutert, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Originaltexte in den Belehnungsbüchern des Aachener Marienstifts erscheinen.

Diese Texte sind ein Gemisch aus juristischen Fachbegriffen, Latein und Regionalsprache. Je näher man selbst am Forschungsgebiet lebt oder aufgewachsen ist, besonders wenn man der Niederländischen Sprache ein wenig mächtig ist und vielleicht sogar des regionalen oder lokalen Dialektes, je leichter fällt wohl das Verständnis der Texte.

Ein Fremdwörterlexikon, ein Lexikon für Mittelhochdeutsch und Mittelniederdeutsch, das "Deutsche Wörterbuch" von Jacob und Wilhelm Grimm und ein Wörterbuch für Niederländisch, am besten aus den Niederlanden selbst, ein Lateinwörterbuch und ein wenig Fantasie und vor allem Geduld - mehr braucht man eigentlich nicht, um sich die Texte zu erschließen. Am Anfang ist es sehr mühsam, doch nach dem 10. - 20. Text wird es schon leichter.

Machen Sie sich wie ich die Mühe, es lohnt sich auf alle Fälle, denn man erschließt sich nicht nur die Texte, sondern erfährt auch viel vom Leben der Menschen in ihrer Zeit. Und wenn Sie sich die Mühe gemacht haben bei einem Text, den Sie hier bisher "nur" in der Transkription, aber noch nicht in der Übersetzung vorgefunden haben, dann wäre es ein gern gesehener Beitrag zur Vervollständigung des Quellenteils der Online-Bibliothek, wenn Sie mir diesen zur Verfügung stellen. Auch Transkriptionen, die Sie hier nicht vorfinden, aber vielleicht selbst schon erstellt haben, werden gerne mit aufgenommen: zum Nutzen aller Interessierten! Wenn Sie Fragen zu Begriffen haben, deren Erklärung Sie hier nicht finden können, bin ich immer gerne bereit und bemüht, weiter zu helfen. Die von mir benutzten Nachschlagewerke finden Sie am Ende dieser Seite.


INDEX:

A I B I C I D I E I F I G I H I I I J I K I L I M 
N I O I P I Q I R I S I T I U I V I W I X I Y I Z 

 


A

 


B

Besthaupt => Sterbfall


C

 


D

 


E

 


F

 


G

 


H

 


I

 


J

 


K

 


L

Lijkoop => Weinkauf


 

M

 


N

 


O

 


P

 


Q

 


R

 


S

Sterbfall: 


T

 


U

 


V

 


W

WEINKAUF:

I. (Beweinung, Bierkauf, bodewîn, ervekop, Imbiß Lei[h]kauf, Leitkauf, Leukauf, Litkauf, Ölkopf, Weingeld, Weinpfennig, beuragium bibaria vini, mercipotus, vinagium, vinaria, pot de vin, vin de bougeoisie, v. de marché) die arrha (I), wenn sie von den Kontrahenten in Gemeinschaft mit den Geschäftszeugen vertrunken bzw. verzehrt wurde, wodurch der formlose Vertrag Rechtskraft erhielt; war der Kontrahent eine Frau, so erhielt die arrha eine entspr. Form (Nadelgeld, épingles). Vgl. Anzugsgeld (I). 2. = Friedeschilling. [*]
Anmerkung: in den Belehnungsbücher Aachener Marienstift als "Lijkoop"


X

 


Y

 


Z

 


Bearbeitungsstand vom 26. August 2004


benutzte Nachschlagewerke:

  1. Eugen Haberkern, Joseph Friedrich Wallach, Hilfswörterbuch für Historiker - Mittelalter und Neuzeit, Band 1 und 2, 7. Auflage, Tübingen 1987.

 

 

 


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